Wissenswertes / Fragen und Antworten

Fällt eine Lehrperson aus, werden die Eltern frühestmöglich via Klapp App informiert.

Kann ein Kind den Unterricht nicht besuchen, so ist die entsprechende Lehrperson und betroffene Therapeut:innen frühestmöglich, mindestens vor Unterrichtsbeginn via Klapp App zu informieren.

Bei auftretenden Fragen oder Problemen wenden sich Eltern bitte immer zuerst an die entsprechende Lehrperson. An die Schulleitung sollten sie erst gelangen, wenn Konflikte im Gespräch mit der Lehrperson ungelöst bleiben.

Für pädagogische, erzieherische oder gesellschaftliche Fragen kann der Schulpsychologische Dienst (SPD) oder die Schulsozialarbeit (SSA) angefragt werden. Für weitergehende Unterstützung und Beratung steht das Kinder- und Jugendhilfezentrum (kjz) Bülach zur Verfügung.

Verpasst ein Kind wegen eines Arztbesuchs den Unterricht, sind die Lehrperson und betroffene Therapeuten wenn immer möglich frühzeitig zu informieren. Der Unterrichtsstoff muss nachgeholt werden.

Im 2. Kindergartenjahr und in der 5. Klasse wird eine ärztliche Untersuchung durch die Schulverwaltung veranlasst. Die Eltern erhalten ein Formular und können den Untersuch bei ihrem Haus- oder Kinderarzt durchführen lassen.

Allgemeine schulärztliche Informationen für Eltern vgl.: www.vsa.zh.ch

Die Förderung der Kinder geschieht innerhalb der Klassen durch differenzierende und erweiterte Lernformen, unter Umständen in Kooperation mit der schulischen Heilpädagogin. Wenn eine besondere Begabung eines Kindes festgestellt wird, besteht die Möglichkeit, die von der Schule angebotene Begabtenförderung zu besuchen. Weitere Informationen dazu erhalten Eltern bei der Klassenlehrperson oder der Schulleitung.

Siehe: Schulbesuche

Die Schüler:innen können in der Bibliothek unentgeltlich Bücher ausleihen. Die Klassenlehrpersonen nutzen die Bibliothek mit ihren Klassen und leiten die Kinder zu sachkundiger Benützung einer Bibliothek an. Einige Bücher sind mit „Antolin“ gekennzeichnet.

Weitere Informationen zum Leseförderungsprogramm „Antolin“ unter www.antolin.ch.

Während des Halbklassenunterrichts finden für die anderen Schüler:innen der 1. und 2. Klasse freiwillige Betreuungslektionen statt. Der Besuch der Betreuungslektionen ist im Stundenplan integriert.

Der DaZ-Unterricht hat zum Ziel, fremdsprachige Schüler:innen in der deutschen Sprache und in ihrem Integrationsprozess zu fördern. Als fremdsprachig gelten Kinder, deren Erstsprache nicht Deutsch ist. Der Bedarf wird beim Eintritt in den Kindergarten oder an einem Schulischen Standortgespräch festgestellt.

In der Gemeinde Embrach finden Deutschkurse für fremdsprachige Erwachsene statt. Es finden Gruppenkurse für Anfänger und Fortgeschrittene statt. Die Primarschule Embrach unterstützt diese Kurse.

Genauere Informationen unter: Deutschkurse Gemeinde Embrach

Siehe: Absenzen Schüler und Jokertage

Im Volksschulgesetz des Kantons Zürich sind die Massnahmen aufgelistet, die von der Lehrperson und von der Schulleitung eingesetzt werden können.

Private elektronische Geräte sind von 7.00 Uhr bis 16.30 Uhr auf dem gesamten Schulareal weder hör- noch sichtbar aufzubewahren. Dazu zählen auch Smartwatches.

Vor Beginn des Kindergartens und der 1. Klasse sowie jeden Zyklusjahrs lädt die Schule zu einem Elternabend ein. Im Verhinderungsfalle ist eine Abmeldung bei der Klassenlehrperson oder Schulleitung nötig. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen wird wärmstens empfohlen.

Das Elternforum setzt sich aus den Elterndelegierten der einzelnen Klassen zusammen. Am ersten Elternabend im Kindergarten oder nach dem Übertritt in die erste bzw. dritte und fünfte Klasse werden die Elterndelegierten gewählt. Sie tauschen sich einmal im Jahr mit der betreffenden Lehrperson aus, um über allfällige Bedürfnisse der Eltern zu sprechen. Ausserdem treffen sich die Mitglieder des Elternforums regelmässig bei Sitzungen, an denen zusätzlich je eine Vertretung der Lehrerschaft und der Schulleitung teilnimmt.

Die Ziele des Elternforums sind: Den Austausch der Eltern untereinander sowie zwischen den Eltern, den Lehrkräften und der Schulleitung zu fördern und dadurch das gegenseitige Verständnis aufzubauen, bei schulischen Projekten zu unterstützen und das Angebot der Schule durch eigene Projekte zu ergänzen.

Die Lehrpersonen führen die obligatorischen Elterngespräche nach den Richtlinien des Kantons durch und legen nach eigenem Ermessen weitere Gespräche mit den Eltern fest. Wünschen die Eltern ihrerseits ein Gespräch, ersuchen sie die Lehrperson um einen Termin. Die Schulischen Standortgespräche (SSG) finden mindestens einmal pro Jahr statt.

Bei Bedarf seitens der Eltern/Lehrkräfte kann ein Übersetzer beigezogen werden. Besitzen die Eltern einen Schweizer Pass, gehen die Kosten zu deren Lasten, andernfalls werden sie von der Schule übernommen.

Die Elterninformationen erfolgen über die Klapp App, welche den Eltern an einem Elternabend oder per Informationsbrief vorgestellt wird.

Siehe: Klapp App

Ausgewogene und regelmässige Mahlzeiten sind ein wichtiger Faktor für die gesunde Entwicklung und das körperliche Wohlbefinden von Kindern. Auch die Leistungsfähigkeit in der Schule hängt von der Ernährung ab. Kommt ein Kind ohne Morgenessen in die Schule, hält seine Konzentrationsfähigkeit nicht lange an.

Die Primarschule Embrach empfiehlt, den Kindern einen gesunden Znüni mitzugeben. Im Kindergarten ist ein gesunder Znüni Pflicht. Dabei ist darauf zu achten, dass der Znüni in einer wiederverwendbaren Znünibox oder möglichst recycelbar mitgegeben wird.

Der Ferienplan basiert auf den kantonalen Vorgaben. Die kommunalen Rahmenbedingungen werden von den Schulpflegen Embrach, Oberembrach und Lufingen festgelegt. Der Ferienplan wird jährlich vor den Sommerferien im Mitteilungsblatt publiziert und ist auf der Homepage der Schule unter Aktuelles-Ferienplan abrufbar.

Es besteht für Lehrpersonen ein reiches Angebot an berufsbezogenen Fortbildungsmöglichkeiten. Viele dieser Kurse finden in der Freizeit statt. Für die Fortbildung können aber auch Urlaube von einzelnen Tagen bis zu mehreren Wochen gewährt werden. In der Regel werden die betroffenen Klassen während der Abwesenheit von Stellvertretenden unterrichtet.

Es finden auch schulinterne Weiterbildungen statt. Diese Tage sind für die Kinder schulfrei. Die entsprechenden Daten werden rechtzeitig im Ferienplan bekannt gegeben.

Was auf dem Schulareal während und ausserhalb der Unterrichtszeit liegen bleibt, wird eingesammelt.

Nach verlorenen Wertgegenständen kann man sich in der Schuleinheit Ebnet entweder im Lehrerzimmer oder beim Hauswart erkundigen.

In der Schuleinheit Dorf muss für das Schulhaus Dorf und die Turnhalle Breiti stets beim Hauswart nachgefragt werden.

Die Beurteilung der Schüler:innen erfolgt nicht durch rein mathematische Durchschnittsberechnungen. Es wird eine Gesamtbeurteilung angestrebt, die das Lernverhalten des Kindes, seinen Stand in Bezug zu den Lernzielen, sowie sein Arbeits- und Sozialverhalten berücksichtigt.

Es besteht die Möglichkeit, während der sechsten Klasse eine Aufnahmeprüfung ins Langzeitgymnasium zu absolvieren. Die Anmeldung zur Gymnasiumsprüfung ist nach Rücksprache mit der Klassenlehrperson Sache der Eltern. Der Anmeldetermin wird jeweils in der Presse veröffentlicht. Die Primarschule führt entsprechende Prüfungsvorbereitungskurse durch.

Hausaufgaben bilden eine Ergänzung zum Unterricht. Die Schüler:innen sollen Vertrauen in ihr Können gewinnen, sich daran gewöhnen, selbständig zu arbeiten und dabei lernen, ihre Zeit einzuteilen. Die Aufgabenstellung soll dabei klar sein. Die Schüler:innen verfügen in der Regel über die notwendige Arbeitstechnik. Nähere Informationen zu den Hausaufgaben erhalten die Eltern von der Lehrperson. Hausaufgaben können in der Regel von den Schüler:innen selbständig gelöst werden.

In Absprache mit der Klassenlehrperson besteht die Möglichkeit, sich an zwei von drei Nachmittagen für die Hausaufgabenstunde anzumelden. Die Anmeldung ist verbindlich. Die betreute Hausaufgabenstunde findet am Montag, Dienstag und Donnerstag im Anschluss an die Schule statt. Kinder, welche die Hausaufgaben erledigt haben, gehen nach Hause. Die Hausaufgabenstunde ist keine Nachhilfe- und/oder Betreuungsstunde. Kinder, die in der Lektion stören oder sich nicht an die Regeln halten, werden vom freiwilligen und kostenlosen Angebot ausgeschlossen.

Unter www.ps-embrach.ch publiziert die Primarschule Embrach aktuelle Informationen. Es finden sich dort

Adressen inkl. Mailadressen sowie Formulare.

Kinder mit besonderen Bedürfnissen besuchen wenn immer möglich den Unterricht in der Regelklasse und werden nach Möglichkeit von heilpädagogischen Fachkräften unterstützt.

Die Regelklassenlehrpersonen werden unterstützt durch Schulische Heilpädagoginnen (SHP) mit der Absicht, Kinder mit besonderen Bedürfnissen im Unterricht zu fördern. Das kann mit gezielter Unterstützung im Regelklassenunterricht, im Kleingruppenunterricht oder als individuelle Massnahme geschehen. Die Aufnahme eines Kindes in den IF erfordert ein Standortgespräch.

An der Primarschule Embrach gehören moderne Kommunikationsmittel zum Alltag. Das Internet bietet den Kindern Zugang zu Informationen und Kommunikationsmöglichkeiten. Das Internet ist ein geeignetes Instrument für selbstgesteuertes Lernen und spielt zudem bei der Informationsbeschaffung in der Schule eine wichtige Rolle. Neben diesen Vorteilen birgt das Internet aber auch Gefahren. Viele Inhalte sind für Kinder nicht geeignet. Aus diesem Grund wird der Zugang zum Internet an der Primarschule Embrach begleitet. Das Schulkind braucht aber auch zuhause Unterstützung, um das Internet sinnvoll und verantwortungsvoll zu nutzen.

Siehe auch: Medienkonsum

Jedes Kind darf pro Schuljahr zwei freie Tage beziehen. Diese sollten wenn möglich per Klapp-App bei der Lehrperson angemeldet werden

Siehe: Velo/Kickboard

Kommunikation zwischen Schule und Eltern ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für gute Bildung. Für Informations- und Kommunikationsmittel benutzen wir die Klapp App. Sie erhalten dabei Informationen, Termine und Elternbriefe ganz bequem auf Ihr Smartphone, Tablet oder auf Ihren Computer. Klapp ersetzt Whatsapp und den Mailverkehr. Klapp ist eine einfache und sichere Kommunikationslösung und geht achtsam mit Daten um, welche in der Schweiz sicher gelagert und verschlüsselt übermittelt werden.

Die Kindergartenstufe ist die erste Stufe der zürcherischen Volksschule und hat den Auftrag, die Kinder in ihrer individuellen Entwicklung zu unterstützen und zu fördern. Kinder, die bis zum 31. Juli eines Jahres das vierte Altersjahr vollenden, treten auf Anfang des nächsten Schuljahres in den Kindergarten ein. Die Schulpflege kann eine Rückstellung um ein Jahr anordnen, wenn der Entwicklungsstand des Kindes angezeigt ist.

Für die Lehrpersonen des 2. Zyklus besteht die Möglichkeit, mit ihrer Klasse ein Lager durchzuführen. Für die Kinder ist es ein unvergessliches Erlebnis, sich mehrere Tage lang an einem anderen Ort der Schweiz weiterzubilden. Dabei wird auch die Gemeinschaft gepflegt. Reise, Unterkunft und Exkursionen werden von der Schule bezahlt. Die Eltern leisten einen Beitrag an die Verpflegung.

Beim Schuleintritt, in der ersten, dritten und fünften Klasse werden die Schüler:innen neu zugeteilt. Die Klassenbildung ist Sache der Schulleitung. Gesuche, welche gemäss Rechtsmittelbelehrung schriftlich bei der Schulverwaltung eingehen, können nur berücksichtigt werden, wenn diese nachvollziehbar begründet sind. Eine Mitwirkung der Eltern bei der Zuteilung ist nicht vorgesehen (Volkschulverordnung § 62 Abs. 2).

Kommt ein Kind in unangemessener Kleidung zur Schule, bespricht dies die Lehrperson mit dem Kind und/oder nimmt Kontakt mit den Eltern auf. Kleider können, insbesondere im Spiel oder bei gestalterischen Aktivitäten verschmutzt werden.

Siehe: Ansprechpartner

Siehe: Ansprechpartner

Die Lehrpersonen führen Elternabende oder andere Anlässe durch. Anregung und Mitgestaltung eines solchen Anlasses können auch von den Eltern ausgehen. Die Mitarbeit und aktive Unterstützung von Eltern wird bei vielen Anlässen geschätzt (z.B. bei Sportanlässen, Transporten, Exkursionen und Klassenlagern). Die Elternmitwirkung ist an unserer Schule auch durch das Elternforum gewährleistet.
Siehe: Elternforum

Siehe: Absenzen

Als Ergänzung zum Unterricht der Volksschule besteht ein vielfältiges Angebot in nichtdeutschen Sprachen – der Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur. In diesem Unterricht erweitern zweisprachige Kinder die Kompetenzen in ihrer Muttersprache. Zudem erwerben sie Kenntnisse über ihre Herkunftskultur, z.B. über Geschichte, Geografie, Literatur und Traditionen. Der HSK Unterricht wird entweder von den Botschaften (bzw. Konsulaten) der Herkunftsländer oder von privaten Trägerschaften organisiert und finanziert. Die Schüler:innen besuchen den Unterricht während 2 bis 4 Stunden pro Woche. Er findet ausserhalb der regulären Unterrichtszeiten statt. Je nach Angebot der betreffenden Sprache beginnen die Kurse im Kindergarten oder in der 1. Primarklasse. Die Anmeldung erfolgt elektronisch.

Kontakt: www.hsk-kantonzuerich.ch

Der Lehrplan des Kantons Zürich gibt die Ziele und Inhalte des Unterrichts vor.

Kindern mit Sprachentwicklungs- oder Sprachstörungen kann zu deren Therapie logopädischer Unterricht angeboten werden (in der Regel 1 Lektion pro Woche).

Zu diesen Zeiten stehen die Lotsenfrauen an den Übergängen

Hier finden sich Hinweise zum Umgang mit Kopfläusen und deren allfällige Behandlung.

Zu viel elektronischer Medienkonsum schadet der Gesundheit. Wenn ein Kind zu lange vor einem Bildschirm sitzt, äussert sich das in der Schule: Es ist müde und unkonzentriert. Die Primarschule Embrach organisiert den Kindern altersentsprechende Informationsveranstaltungen, um Eltern Hilfen, Anregungen und Gefahren im Umgang mit mit Medien aufzuzeigen. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen werden wärmstens empfohlen.

Siehe auch: Internet

In Embrach wird an verschiedenen Orten ein Mittagstisch für Schulkinder angeboten. Die Kinder können durch die Eltern angemeldet werden.

Primarschule Embrach, Dorfstrasse 7, Embrach
Mittagstisch, direkt 044 866 36 62/ Zentrale 044 866 36 90, patrizia.anner@embrach.ch

Sekundarschule Embrach, Hungerbühlstrasse 22, Embrach
Caroline Weber, 044 865 26 58 / 078 610 80 64, caroline.weber@me.com

KiTa Gwundertrucke, Amtshausstrasse 10, Embrach
Damaris Schüpbach, 044 554 85 50, info@kita-gwundertrucke.ch            

KiTa und Hort Rägeboge, Tannenstrasse 67b, Embrach
Nathalie Raible, 044 865 50 05, hort@kinderkrippe-raegeboge.ch            

KiTa Froschkönig, KZU, Römerweg 51, 8424 Embrach
Leila Balmer, 043 266 51 41, kita.pze@kzu.swiss

 

Mobbing kommt aus dem Englischen (mob = Pöbel, anpöbeln) und beschreibt eine systematische Ausgrenzung bzw. Abwertung.

Von Mobbing spricht man, wenn negative, andere schädigende, abwertende, ausgrenzende oder beleidigende Handlungen nicht einmalig oder wenige Male, sondern über längere Zeit wiederholend und systematisch gegen eine bestimmte Person vorgenommen werden.

Gesundheit und Prävention in der Volksschule | Kanton Zürich (zh.ch)

Sie finden im Dokument "Gewalt- und Suizidprävention» der Kapo ZH hilfreiche Informationen zum Thema.

https://www.zh.ch/de/bildung/informationen-fuer-schulen/praevention-sicherheit-in-schule/schulinfo-gewalt-suizid-praevention.html

Das Schulhaus wird jeweils beim ersten Läuten, d.h. um 7.10 Uhr oder 8.00 Uhr bzw. um 13.30 Uhr geöffnet. Am Mittag wird es um 12.00 Uhr, am Abend je nach Bedarf geschlossen. Es ist den Kindern nicht erlaubt, das Schulhaus vor ihrer ersten Unterrichtslektion zu betreten, auch wenn die Türen bereits geöffnet sind.

Siehe: Unterrichtszeiten

Für einen geregelten Ablauf der grossen Pause am Morgen sorgen Pausenaufsichten.

Siehe: Ernährung / Znüni

Für Fragen zum ausserschulischen Religionsunterricht sind die entsprechenden Glaubensgemeinschaften zuständig.

In der Volksschulverordnung (VSV) ist vorgesehen, dass Kinder aller Bekenntnisse an hohen Feiertagen dispensiert werden können (§ 29 Abs. 2 lit. c VSV). Eine Dispensation erfolgt auf mündliches oder schriftliches Gesuch der Eltern.

Das Formular zum Bezug von religiösen Feiertagen finden Sie unter Formulare.

Schlaf ist eine Notwendigkeit für Erholung und natürliches Wachstum bei Kindern. Schläft ein Kind über längere Zeit zu wenig, ist die Leistungsfähigkeit eingeschränkt. Körperliche und seelische Belastungen können nicht mehr optimal abgebaut werden. Nervosität, Unausgeglichenheit und auffälliges Verhalten sind die Folgen davon. Ein fester Zeitpunkt fürs Zubettgehen kann helfen, allabendliche Diskussionen zu vermeiden.

Die Primarschule Embrach organisiert jeweils während der Gesundheitswoche ein Schneesportlager für 5. und 6. Klässler:innen. Dieses Lager wird finanziell von der Schule unterstützt und soll den Schüler:innen eine sportliche Woche in einer grösseren Gemeinschaft ermöglichen. Detaillierte organisatorische Informationen und Anmeldeformulare erhalten die Kinder von der Klassenlehrperson.

Im Kanton Zürich sind die ausführenden Behörden wie folgt organisiert: Kantonsrat, Bildungsrat und Bildungsdirektion erarbeiten die Schulgesetze und unterbreiten diese dem Stimmvolk zur Genehmigung. Der Bildungsrat wacht als oberste kantonale Schulbehörde über das gesamte Schulwesen (einschliesslich der Hochschulen). Von den sieben Mitgliedern werden vier vom Kantonsrat gewählt, zwei werden von der Lehrerschaft abgeordnet. Das 7. Mitglied, der Präsident, gehört dem Regierungsrat an und steht der Bildungsdirektion vor. Im Volksschulamt der Bildungsdirektion laufen alle Fäden des Volksschulwesens zusammen. Es ist unter anderem zuständig für rechtliche Fachauskünfte. Vorsteher ist der Bildungsdirektor.


Siehe: Schulpflege der Primarschule

Im Kanton Zürich sind die ausführenden Behörden wie folgt organisiert: Kantonsrat, Bildungsrat und Bildungsdirektion erarbeiten die Schulgesetze und unterbreiten diese dem Stimmvolk zur Genehmigung. Der Bildungsrat wacht als oberste kantonale Schulbehörde über das gesamte Schulwesen (einschliesslich der Hochschulen). Von den sieben Mitgliedern werden vier vom Kantonsrat gewählt, zwei werden von der Lehrerschaft abgeordnet. Das 7. Mitglied, der Präsident, gehört dem Regierungsrat an und steht der Bildungsdirektion vor. Im Volksschulamt der Bildungsdirektion laufen alle Fäden des Volksschulwesens zusammen. Es ist unter anderem zuständig für rechtliche Fachauskünfte. Vorsteher ist der Bildungsdirektor.

In einer Gemeinschaft braucht es eine sinnvolle Ordnung, damit sich alle wohl fühlen. Alle helfen bei der Umsetzung der Regeln mit. Regelverstösse werden an der Primarschule Embrach gemäss der Broschüre des Kantons Zürichs „Schulpflicht, Disziplinarmassnahmen und Elternpflichten“ gehandhabt.

Umgangsregeln
Wir gehen respektvoll miteinander um.

  1. Wir sind freundlich zueinander und achten auf das Eigentum der anderen.
  2. Wir wenden weder verbale noch körperliche Gewalt an.
  3. Wir verhalten uns im Schulhaus und auf dem Schulgelände so, dass die anderen nicht gestört werden.
  4. Wir betreten und verlassen das Schulhaus pünktlich.
  5. Wir halten uns an die Anweisungen von Mitarbeitenden der Schule

Ordnungsregeln
Wir sorgen für einen geordneten Schulalltag

  1. Wir alle tragen Mitverantwortung für die Ordnung und Sauberkeit im Schulhaus und auf dem Schulareal.
  2. Wir parkieren die Velos und Kickboards auf den vorgesehenen Plätzen. Velos, Kickboards, Skateboards und Inlineskates dürfen von 7.00 Uhr bis 16.30 Uhr nur ausserhalb des Pausenplatzes benützt werden.
  3. Wir bleiben während der Schulzeit auf dem Schulareal und verbringen die grossen Pausen im Freien.
  4. Wir spielen mit grossen Bällen nur auf den vorgesehenen Pausenplätzen und spielen nicht in Richtung Gebäude.
  5. Wir tragen im Klassenzimmer Hausschuhe.
  6. Private elektronische Geräte sind von 7.00 Uhr bis 16.30 Uhr auf dem gesamten Schulareal weder hör- noch sichtbar aufzubewahren.

In den Schulkonferenzen (geleitet durch die Schulleitung) werden administrative und pädagogische Schulthemen behandelt. Alle Lehrkräfte nehmen an diesen Konferenzen teil. Die Konferenzen finden in der unterrichtsfreien Zeit statt. Jede Lehrperson übernimmt für den Schulbetrieb wichtige Aufgaben.

Die Schulleitung hat die operative Führung der Schule inne. Sie vertritt die Schule nach aussen und ist für das Funktionieren des Schulbetriebs verantwortlich. Sie berät Eltern bei Fragen und Themen, welche die ganze Schuleinheit betreffen. Bei Konflikten kann die Schulleitung nach dem Erstgespräch mit der Lehrperson beigezogen werden.

Die fünfköpfige Primarschulpflege unterstützt und begleitet den Betrieb der Primarschule Embrach und ist für die strategische Ausrichtung der Schule verantwortlich. Die Primarschulpflege ist Einspracheinstanz für (einsprache- bzw. rekursfähige) Entscheide der Schulleitung.

Der Schulpsychologische Dienst Embrach ist zuständig für die Abklärung und Beratung von Kindern und deren Eltern bei schulischen, erzieherischen und psychischen Problemen. Der Schulpsychologe arbeitet mit Lehrpersonen, Schulleitungen und der Schulsozialarbeit zusammen.

Kontakt: schulpsychologie@embrach.ch; Tel. 044 865 27 68

Alljährlich findet im Zyklus 1 eine eintägige Schulreise statt, auf welcher Ausflugsziele in der Region besucht werden. Schulreisen werden von der Lehrperson individuell gestaltet. Von ihr erhalten die Eltern auch jeweils genauere Informationen dazu. Im Zyklus 2 findet entweder ein Klassenlager oder eine Schulreise statt.

Schulsozialarbeit wird an der Primarschule Embrach als unabhängige Unterstützung für Kinder, Eltern und Lehrkräfte angeboten. Sie unterstützt durch Beratung, Einzelarbeit, Arbeit in Klassen (Präventionsprojekte etc.), aber auch durch Vermittlung von Ratsuchenden an die entsprechenden Fachstellen.

Die Schulsozialarbeit ist Ansprechperson bei sozialen Anliegen, Erziehungsfragen und Konflikten.

Kontakt:        schulsozialarbeit.ebnet@embrach.ch            Tel. 044 865 00 35
                     schulsozialarbeit.dorf@embrach.ch               Tel 044 876 05 76

Von den Unterstufenlehrpersonen der PSE zusammengestellte Informationen. Am ersten Elternabend werden sie mit klassenspezifischen Infos ergänzt.

Änderungen der Adresse oder Telefonnummer müssen der Schulverwaltung mitgeteilt werden, damit die entsprechenden Aktualisierungen vorgenommen werden können.

Schulverwaltung
Dorfstrasse 7
8424 Embrach
E-Mail: schulverwaltung@embrach.ch
Telefon: 044 866 36 90

Der Schulweg liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Eltern. Er ist ein wichtiger Lernort für das Kind: Es lernt seine Umgebung besser kennen, sich sicher im Verkehr zu bewegen und pflegt Freundschaften. Um allen Kindern das Erlebnis Schulweg zu ermöglichen, wünschen wir uns, dass die Kinder zu Fuss kommen und nicht per Auto zum Schulhaus oder zum Kindergarten gefahren werden.

Empfehlung des kantonalen Verkehrsunterrichts: Der Kanton empfiehlt aufgrund der Entwicklung und der Grösse der Kindern den Gebrauch von Scooters, Velo und Kickboards erst ab der 2. Klasse. Wenn Kinder mit dem Fahrrad, dem Kickboard oder anderen Fahrzeugen unterwegs sind, empfehlen wir, einen Helm zu tragen.

Es ist wünschenswert, dass die Kinder sich in den Pausen bewegen, damit sie sich danach im Unterricht wieder gut konzentrieren können. Um den Schülerinnen viele Möglichkeiten zum Spielen zu bieten, gibt es die sogenannte Spielkiste mit verschiedenen Pausenplatzspielen (Springseile, Gummitwist, Federball, usw.). Diese steht den Schulkindern an bestimmten Wochentagen während der Morgenpause zur Verfügung.

Dieses Angebot wird für alle Kinder vom Elternforum in Zusammenarbeit mit der Schule und den Vereinen organisiert. Für wenig Geld können sich die Kinder freiwillig für ein Freizeitangebot anmelden. (Dauer: 1 Semester)

Ausschreibung und Anmeldung unter https://sportundspiel.elternforum-embrach.ch

Primarschüler:innen besuchen drei Lektionen Bewegung und Sport (BS) pro Woche. Sportunterricht fördert ihre Entwicklung und leistet einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsförderung. Zudem verbessern Spiele und Gruppenaktivitäten die sozialen Fähigkeiten. Es ist wichtig, dass die Kinder für den Sport eine geeignete Bekleidung mitbringen.

Die Kinder besuchen Schwimmlektionen im Hallenbad Talegg.
In der Schuleinheit Ebnet werden in den Winter- oder Sommerhalbjahren die 2. – 3. Klassen eine Lektion pro Woche unterrichtet, die 4. Klassen während des ganzen Jahres. In der Schuleinheit Dorf findet in den 1. – 4. Klassen in den Winter- oder Sommerhalbjahren eine Lektion pro Woche statt.
Die Schule hat dafür eine Schwimmlehrperson angestellt. Diese wird zusätzlich von einer Lehrperson unterstützt.

Es gibt in Embrach eine Vielzahl von Sportvereinen, die zum Teil auch Aktivitäten für Primarschulkinder anbieten. Informationen unter: www.embrach.ch

Jährlich findet ein Sporttag statt. Bei diesem Anlass stehen Sport, Spass und Bewegung im Vordergrund.

Für Kinder mit besonderen Bedürfnissen und Therapien findet mindestens 1 Standortgespräch pro Jahr mit den zuständigen Fachlehrpersonen, der Klassenlehrperson und den Eltern statt. Die Schulleitung nimmt einmal jährlich am Standortgespräch teil. Dabei werden die Förderziele und die Verantwortlichkeiten definiert.

Der Stundenplan wird den Eltern vor den Sommerferien zugestellt. Für die Schüler:innen bis und mit 3. Primarklasse werden in den Stundenplan grundsätzlich nur die Präsenzzeiten eingetragen. Für die Schüler:innen ab der 4. Primarklasse werden in den Stundenplan grundsätzlich die Fachbereiche eingetragen.

Technisches und Textiles Gestalten (TTG) ist ein Unterrichtsfach, das die geistigen, schöpferischen und manuellen Fähigkeiten fördert. Den Schülern werden Kenntnisse über Werkstoffe, Techniken und Arbeitsabläufe vermittelt. Die Schüler erhalten eine Grundausbildung in den Materialbereichen Textil, Holz, Papier und Ton.

Jeweils im September findet für die Eltern der Sechstklässler:innen ein von der Sekundarschule organisierter, obligatorischer Informationsabend statt. Die Gymnasien informieren eigenständig und publizieren die Daten in den Tageszeitungen. Promotionsreglemente siehe Volksschulverordnung § 39.

Unterrichtszeiten im Kindergarten

08.00  -  08.30 Uhr Auffangzeit
08.30  -  11.40 Uhr

13.35  -  15.10 Uhr
(Dienstag und Donnerstag nur für die Kinder, die den 2. Kindergarten besuchen)


Unterrichtszeiten 1.-6. Klasse

07.15  -  08.00 Uhr (evtl. Frühstunde im Zyklus 2)
08.10  -  08.55 Uhr
09.00  -  09.45 Uhr
10.05  -  10.50 Uhr
10.55  -  11.40 Uhr

13.35  -  14.20 Uhr
14.25  -  15.10 Uhr
15.20  -  16.05 Uhr

In der Mittelstufe kann es sein, dass für schulische Zwecke ein Fahrzeug benutzt wird. Für die Strassentauglichkeit des Fahrzeugs sind die Eltern verantwortlich. Das Tragen eines Velohelms ist erforderlich. Die Schule stellt Abstellplätze zur Verfügung. Fahrräder und Kickboards müssen auf diesen speziellen Parkplätzen abgestellt und/oder aufgehängt werden. Das Fahrrad/Kickboard immer mit einer privaten Kette so abschliessen, dass es nicht entwendet werden kann. Jedes Gefährt ist mit Vor- und Nachnamen zu beschriften. Für Beschädigungen oder Diebstahl haftet die Schule nicht.

Siehe auch: Schulordnung
Siehe auch: Schulweg

Unfallversicherung:
Unfälle in der Schule und auf dem Schulweg sind nach dem neuen Krankenversicherungsgesetz voll durch die privaten Krankenkassen gedeckt. Diese deckt jedoch die Risiken Invalidität und Tod nicht ab. Ob und in welchem Umfang eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden soll, liegt im Ermessen der Eltern. Hat ein Kind auf dem Schulweg oder in der Schule einen Unfall, müssen die Eltern diesen der privaten Krankenversicherung melden.

Haftpflichtversicherung:
Bei mutwilligen und fahrlässigen Sachbeschädigungen in der Schule oder auf dem Schulhausareal haften die Eltern für die verursachten Schäden der Kinder.

Eine gute und regelmässig kontrollierte Zahnpflege der Schüler liegt im Interesse aller. Die Primarschule Embrach organisiert die Schulzahnpflege. Eine Schulzahnpflegeinstruktorin besucht regelmässig die Kinder der Primarschule. Sie gibt Anleitung zum richtigen Zähneputzen und informiert die Schüler über empfehlenswerte Ernährung und Mundpflege.

Die Eltern sind um regelmässige und gründliche Reinigung der Zähne ihrer Kinder besorgt.
Die Primarschule übernimmt die Kosten für den jährlichen Untersuch beim Zahnarzt und stellt den Eltern einen entsprechenden Gutschein zu. Falls eine Behandlung notwendig wird, erfolgt die Rechnungsstellung direkt an die Eltern. Die Primarschule Embrach übernimmt dafür keine Kosten.

Tipps und weitere Informationen zur Zahnpflege unter folgendem Link:  http://www.gd.zh.ch/internet/gesundheitsdirektion/de/themen/bevoelkerung/gesund_bleiben/zahnpraevention.html#subtitle-content-internet-gesundheitsdirektion-de-themen-bevoelkerung-gesund_bleiben-zahnpraevention-jcr-content-contentPar-textimage_2)

Im Kindergarten und in der ersten Primarklasse erfolgt die Beurteilung zwei Mal pro Schuljahr im Rahmen eines Elterngesprächs. Von der 2. bis zur 6. Klasse erhalten die Schüler:innen pro Semester ein Zeugnis. Die Zeugnisse müssen von den Eltern unterschrieben an die Lehrperson zurückgebracht werden. Alle Blätter der vorhergehenden Klassen bleiben in der Zeugnismappe. Die Lehrperson bewahrt die Zeugnisse auf.